Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber sind die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Dies gilt bei laufenden Geschäftsverbindungen auch im Falle fernschriftlichen oder telefonischen Vertragsabschlusses. Der Geltung entgegenstehender Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten die ITB GmbH auch dann nicht, wenn die ITB GmbH bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht.
Die ITB GmbH wird ihre Leistung gemäß der Aufgabenstellung nach dem allgemeinen Stand der Technik erstellen.
Soweit Reisen von der ITB GmbH erforderlich sind, werden diese, soweit nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist, nach den üblichen Sätzen der ITB GmbH gesondert vergütet.
Wird die Leistung nach Aufwand abgerechnet, so ist die ITB GmbH nach einem Jahr Vertragslaufzeit berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse geändert haben, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und der Lohn- und Transportkosten eingetreten ist. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich.
Zu allen Preisen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Ist ein Preis nicht ausdrücklich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste.
Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ohne Abzug sofort nach Erhalt zahlbar.
Voraussetzung der Belieferung ist die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners. Erhält die ITB GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe nicht unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, die einen Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, tritt insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögenslage (Zwangsvollstreckung, Zahlungseinstellung, Insolvenz, Geschäftsauflösung) ein, so ist die ITB GmbH berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen zu verlangen.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren. Beruht der Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der ITB GmbH bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Auftraggeber auch dann in Verzug, wenn vereinbart wird, dass der vereinbarte Preis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Auftraggeber nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.
Liegt keine anderweitige Vereinbarung vor, hat der Auftraggeber das Recht, das Werk für den vorgesehenen Einsatzfall zu nutzen und in dem dafür erforderlichen Umfang Dritten zur Kenntnis zu geben.
Bestehen Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte, so verbleiben diese bei der ITB GmbH.
Die Nutzungsrechte an Berechnungen und an Ergebnissen aus Datenverarbeitung stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu.
Bei der Erstellung angepasster Entwicklungsprojekte oder Individualprojekte hat der Auftraggeber derart mitzuwirken, dass er – sofern nicht schon vor oder bei Vertragsabschluss erfolgt – spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschluss seinen Einsatzzweck, seine Einsatzbedingungen und seine Anforderungen schriftlich mitteilt. Auf Anforderung leistet die ITB GmbH ihm dabei Hilfestellung in angemessenem Umfang.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, wird die ITB GmbH die Vollständigkeit und Richtigkeit vom Auftraggeber übergebener Unterlagen nicht überprüfen und im Rahmen der Durchführung des Auftrags von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und hierin enthaltenen Informationen ausgehen.
Stellt die ITB GmbH fest, dass sie dem nach Vertragsabschluss mitgeteilten Einsatzzweck, Einsatzbedingungen oder Anforderungen nicht gerecht werden kann, so steht ihr ein vertragliches Rücktrittsrecht in angemessener Frist, soweit nichts anderes vereinbart, vier Wochen ab Mitteilung zu. Der Rücktritt ist schriftlich auszuüben.
Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung durch die ITB GmbH keine Gewähr übernommen wird.
Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, während dessen der Auftraggeber seine Verpflichtungen, insbesondere Mitwirkungs- und Beistellungspflichten, aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht einhält.
Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von rechtmäßigen Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung im eigenen Betrieb sowie unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahme in Drittbetrieben, sofern die ITB GmbH kein Übernahme, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft, des Weiteren bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverbot, besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmangel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, die bei der ITB GmbH, einem Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und zudem von der ITB GmbH nicht zu vertreten sind, wobei die Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Führen die vorgenannten Umstände dazu, dass der ITB GmbH die Erbringung der Leistung unmöglich wird, ist diese auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Verzug der ITB GmbH stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann der Auftraggeber jedoch nur geltend machen, wenn die ITB GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder es sich um einen der ITB GmbH zurechenbaren Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der ITB GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Dabei hat der Auftraggeber mitzuteilen, wie sich die Mängel bemerkbar machen und wie sich diese auswirken. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, mit der Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Gibt der Auftraggeber der ITB GmbH keine Möglichkeit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Leistung / das beanstandete Werk nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der ITB GmbH die Leistung / das Werk ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der ITB GmbH zunächst durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Herstellung eines neuen Werkes). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie von der ITB GmbH berechtigterweise verweigert, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) fordern. Bei einer nur unwesentlichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln, steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nicht zu.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere auch mittelbare Schäden und Folgeschäden, z. B. Betriebsunterbrechungen, entgangener Gewinn und / oder Produktionsausfall. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die ITB GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, arglistig oder grob fahrlässig gehandelt haben oder nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der ITB GmbH zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Nichteinhaltung von Garantien oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung ausdrücklich nicht erfasst.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme der Leistung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die ITB GmbH den Mangel arglistig versschwiegen hat oder das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Es ist eine wesentliche Vertragspflicht des Auftraggebers, in anwendungs-adäquaten Intervallen regelmäßig Datensicherungen durchzuführen und auf seinem eigenen Computer ein Virenschutzprogramm in jeweils aktueller Version einzusetzen.
Im Falle eines von der ITB GmbH zu vertretenden Datenverlustes gelten die Haftungsregelungen in Ziffer 8 dieser Bedingungen. Im Übrigen ist die Haftung der ITB GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
Die ITB GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Produkten bis zur Bezahlung der Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Preis für einzelne vom Kunden bezeichnete Projektleistungen bezahlt ist.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die ITB GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Projektleistungen zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dem Kunden diese Maßnahmen angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Nach Rücknahme erklärt die ITB GmbH dem Kunden, ob sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt oder vom Vertrag für diese Projektleistungen zurücktritt.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten, ist – wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind – der Sitz der ITB GmbH, und zwar sowohl für Klagen, die von der ITB GmbH erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen die ITB GmbH erhoben werden. Die ITB GmbH ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
Der Auftraggeber wird hiermit darüber unterrichtet, dass personenbezogene Daten – soweit gesetzlich zulässig, erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Näheres ist in der Datenschutzerklärung, die im Internet unter www.itbfem.de hinterlegt ist und die auch beim Datenschutzbeauftragten der ITB GmbH angefordert werden kann, zu entnehmen.
Die Beziehungen zwischen der ITB GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts und des Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge (CISG).
Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtliche wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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